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   OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05   

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https://dejure.org/2006,4744
OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05 (https://dejure.org/2006,4744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2006 - 15 W 447/05 (https://dejure.org/2006,4744)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2006 - 15 W 447/05 (https://dejure.org/2006,4744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments; Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins; Notwendigkeit der Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Testierfähigkeit des Erblassers; Anordnung zur Wechselbezüglichkeit bei einem ...

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 T 156/04
  • OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 678
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 25.02.1994 - 1Z BR 110/93

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Errichtung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    1a Z 80/90">NJW-RR 1991, 1288; FamRZ 1994, 1422; Senat, FGPrax 2002, 33; MüKo-BGB/Musielak, 4. Aufl., § 2270 Rn. 6).

    Für das Verhältnis der Einsetzung des überlebenden Ehegatten zum Alleinerben gegenüber der Einsetzung des Schlusserben gibt es keine Regel, die Schlüsse auf eine bestimmte übereinstimmende Willenslage beider Ehegatten zuließe (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223/1224; FamRZ 1994, 1422).

    Es gibt auch keine allgemeine Lebenserfahrung, dass jeder der sich gegenseitig bedenkenden Ehegatten den Schlusserben nur deshalb bedenken will, weil auch der andere dies tut (BayObLG FamRZ 1994, 1422).

    Vielmehr muss der Inhalt der Erklärungen als Ganzes gewürdigt werden, einschließlich der Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, wobei stets zu prüfen ist, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229; BayObLG FamRZ 1994, 1422).

  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    1a Z 80/90">NJW-RR 1991, 1288; FamRZ 1994, 1422; Senat, FGPrax 2002, 33; MüKo-BGB/Musielak, 4. Aufl., § 2270 Rn. 6).

    Zwar enthalten testamentarische Bestimmungen wie solche, dass der Überlebende "frei und ungehindert verfügen" darf oder dass der Überlebende "in der Verfügung über den Nachlass des Erstversterbenden nicht beschränkt" oder "zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt" sein soll, im Regelfall nur eine Ermächtigung zur freien Verfügung unter Lebenden, nicht jedoch eine Befugnis, auch von Todes wegen anderweitig über das Vermögen zu verfügen (vgl. BayObLG, FamRZ 1985, 209; Senat, FGPrax 2002, 33; Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2271 Rdnr. 22).

    Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. Senat, FGPrax 2002, 33; OLG Oldenburg MDR 1998, 231).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Der Beteiligte zu 1) durfte ferner zulässigerweise unmittelbar die Einziehung des nach Erlass der Beschwerdeentscheidung vom Nachlassgericht am 1.7.2004 erteilten Erbscheines anstreben (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 618; FamRZ 1996, 1304; Keidel/Winkler, FG, 15. Aufl., § 84 Rn. 2).

    Der Zeitablauf allein genügt auch in einem Verfahren, in dem wie hier mehrere Betroffene mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind, nicht, die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis als verfahrensrechtlich verwirkt anzusehen (BayObLG FamRZ 1996, 1304 m.w.N.).

  • BGH, 11.11.1997 - XI ZR 13/97

    Formularmäßige Pauschalierung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. Senat, FGPrax 2002, 33; OLG Oldenburg MDR 1998, 231).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Anders zu beurteilen ist jedoch das hier in Frage stehende Verhältnis zwischen der Schlusserbeneinsetzung des gemeinsamen Kindes einerseits und der Einsetzung des jeweils anderen Ehepartners unter Ausschluss des gemeinsamen Kindes beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten andererseits (vgl. BGHZ 149, 363 = NJW 2002, 66).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Die vom Amtsgericht und dem Beteiligten zu 1) für einen Ausschluss der Wechselbezüglichkeit angeführte Entscheidung des BayObLG vom 4.3.1996 (FamRZ 1996, 1040 = FGPrax 1996, 150) betrifft allerdings einen dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Vielmehr muss der Inhalt der Erklärungen als Ganzes gewürdigt werden, einschließlich der Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, wobei stets zu prüfen ist, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (vgl. BGHZ 112, 229; BayObLG FamRZ 1994, 1422).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2084 Rdnr. 1).
  • BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 46/01

    Aufhebung des Erbvertrages durch nachfolgendes Ehegattentestament - Auslegung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
    Maßgeblich sind jedoch die Umstände des Einzelfalls (BayObLG NJW-RR 2002, 1160).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Ähnlich hat auch das OLG Hamm (Beschluss vom 01.08.2006, Az. 15 W 447/05, m.w.N., zitiert nach juris) argumentiert: Die Annahme der Wechselbezüglichkeit i.S. einer inneren Abhängigkeit zwischen der gegenseitigen Einsetzung der Eheleute zu Alleinerben und der Einsetzung der Kinder zu Erben des Längstlebenden folge in der Regel daraus, dass in einer intakten Familie die Vorstellung herrsche, dass das im Zeitpunkt des Todes des längstlebenden Ehepartners vorhandene Vermögen von diesem auf die gemeinsamen Kinder übergehen solle.

    Dieses Ziel könne dann jedoch erreicht werden, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden seien (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2006, Az. 15 W 447/05, m.w.N., zitiert nach juris).

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